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Die Transparenzverordnung für Internetzugänge tritt in Kraft

Bild: Ein Anwender beim High-Speed Surfen
Bild: Ein Anwender beim High-Speed Surfen

Es ist immer noch ein aktuelles Problem. Ihnen werden “bis zu” 16, 50, 120 Mbit/s Datenrate für Ihren Internetzugang versprochen, doch welche Datenrate wirklich netto bei Ihnen ankommt wissen Sie damit noch lange nicht. Dem Bandbreitenreport der Bundesnetzagentur ist zu entnehmen, dass es sehr weite Streuungen bezüglich der tatsächlich gelieferten Datenraten gibt. Nur ein kleiner Teil der Kunden ist mit der theoretisch maximalen Datenrate im Internet unterwegs.

Kurzgefasst, Sie kaufen im großen und ganzen die Katze im Sack.

Um hier Abhilfe zu schaffen hat die Bundesnetzagentur Ende vergangenen Jahres die Transparenzverordnung erlassen. Nun ist es soweit die Transparenzverordnung tritt zum 01.06.2017 in Kraft. Kern dieser Verordnung ist es, dass ein Internetanbieter für jedes seiner Angebote ein Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen muss. In diesem Informationsblatt müssen Angaben über die minimale, maximale und normale Datenrate, sowohl für den Downlink, als auch den Uplink, enthalten sein. Falls es eine Datenvolumenbeschränkung gibt, dann muss sich auch diese Angabe in dem Informationsblatt finden lassen.

Sinnvollerweise wird ebenfalls vorgeschrieben, dass sich die Datenrate per Messung überprüfen lässt. Wie das zu geschehen ist, ist allerdings weit gefasst. Es muss nicht der Internetanbieter sein, welcher ein entsprechendes Messinstrument bereitstellt, es ist nur vorgeschrieben das es möglich ist die Datenrate zu überprüfen. Der Geschwindigkeitstest der Bundesnetzagentur selbst sollte diese Bedingung schon erfüllen und hat den Vorteil, dass Sie der Instanz welche die Verordnung erlassen hat, direkt Feedback geben wie es in der Praxis um die Qualität der Internetzugänge bestellt ist.

Interessant wird es jetzt zu sehen wie diese Verordnung umgesetzt wird. Ein Problem ist, dass sich die Datenrate für einen individuellen Kunden nicht immer pauschal vorhersagen lässt. So wird z.B. bei DSL die Datenrate von der Distanz und Qualität der Zweidrahtleitung bestimmt, welche von dem nächsten Netzknoten bis zu einem Heim verlegt ist. Bei Internet über TV-Kabel teilen sich viele Kunden im Endeffekt eine Zugangsleitung und wenn Abends viele gleichzeitig im Internet unterwegs sind, dann bricht die individuelle Datenrate ein. Mal mehr, mal weniger, je nachdem wieviele Leute in Ihrem Gebiet gerade mit Ihnen gemeinsam die Kabelleitung nutzen.

Als Resultat ist vorauszusehen, dass die Angaben in den Informationsblättern weit gefasst und die Aussagekraft für den persönlichen Einzelfall eingeschränkt ist. Doch nichts desto trotz sollten die Angaben einen ersten Anhaltspunkt für die Leistungsfähigkeit eines Anbieters geben und es Ihnen ermöglichen genauere Fragen zu stellen, wie die Situation für Sie persönlich aussieht.

Notiz:: Bevor Sie jetzt im nächsten Shop einen Internetanbieter zur Rede stellen sollten Sie noch wissen, dass es eine Übergangsregelung gibt. Bis zum 30.11.2017 können Internetanbieter das Informationsblatt rein über Ihr Online-Kundencenter im Internet zur Verfügung stellen. Erst ab dem 01.12.2017 muss dieses Informationsblatt auch in Shops verfügbar sein.

Möge der schnelle Internetzugang mit Ihnen sein,

Matthias